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Mann am Kühlregal
Sunday, 06.11.22
2 Min.

Light oder Diät? Das ist der Unterschied

Die Produktbezeichnungen „Light“ und „Diät“ erzeugen im Verbraucher die Vorstellung, dass es sich in beiden Fällen um leichte, kalorienreduzierte Lebensmittel handelt. Diese Vorstellung ist falsch. Lightprodukte zeichnen sich durch einen verminderten Gehalt an Kalorien oder Nährstoffen aus, während unter diätetischen Produkten nicht nur Lebensmittel für Abnehmwillige verstanden werden, sondern auch Produkte für Menschen mit anderen, besonderen Ernährungsbedürfnissen.

Lightprodukte gibt es in vielen Varianten

Bewusstes Einkaufen beginnt mit dem kritischen Blick auf Verpackung und Etikett. Zusatzbezeichnungen wie „light“, „leicht“ oder „lite“ zeigen an, dass es sich um ein Lebensmittel handelt, welches gegenüber dem Originalprodukt weniger Kalorien, Kohlenhydrate, Zucker oder Fett enthält. Laut Gesetz darf ein Produkt als „leicht“ bezeichnet werden, wenn ein Nährstoffanteil um mindestens 30 % vermindert ist gegenüber einem vergleichbaren Produkt. Für den Verbraucher muss darüber hinaus erkennbar sein, an welchen Nährstoffen gespart wurde, um das Produkt „leicht“ zu machen. Erforderlich sind daher weitere Hinweise wie „leicht, weil fettreduziert“.

Viele Hersteller verwenden auch konkretere Hinweise wie beispielsweise „weniger Kalorien“, „kalorienreduziert“ und „brennwertvermindert“, „weniger Zucker“, „zuckerreduziert“ oder „weniger Fett““, um Lebensmittel mit veränderter Zusammensetzung von herkömmlichen zu unterscheiden. Üblich sind darüber hinaus auch absolute Zahlenangaben wie „Nur 16 % Fett“ oder „0,1% Fett“. So ist die Fertigsauce THOMY Les Sauces Hollandaise légère mit „8 % Fett“ und dem ergänzenden Hinweis „fettreduzierte Sauce“ gekennzeichnet, weil sie über 30 % weniger Fett enthält als die geschmacklich vergleichbare Original-Hollandaise.

„Light“ verführt oft zu mehr Konsum

Viele Verbraucher gönnen sich im Bewusstsein, ein besonderes leichtes Lebensmittel zu sich nehmen, gerne auch mal größere Portionen. Bei den vermeintlichen Schlankmachern ist oft nur ein Anteil reduziert. Ein „leichter Joghurt“ kann in Bezug auf den Fettgehalt fettarm sein, aber reichlich Zucker enthalten, womit das Produkt sich nicht notwendigerweise zur kalorienbewussten Ernährung eignet. Die bewusste Produktauswahl gelingt daher am besten mit einem kritischen Blick auf die Packung bzw. weitere Herstellerinformation.

Diätprodukte sind nicht zwangsläufig Schlankmacher

Der Begriff „Diät“ wird vom Verbraucher oftmals allein mit dem Ziel der Gewichtsreduktion in Verbindung gebracht. Diätetische Produkte haben einen sehr viel größeren Verwertungsbereich. Sie haben eine spezielle Zusammensetzung von Nährstoffen, die für bestimmte Personengruppen oder Ernährungszwecke entwickelt wurden. Diätprodukte sind in der Diät-Verordnung geregelt und umfassen Produktpaletten wie Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, Beikost für Säuglinge und Kleinkinder, Sportlernahrung oder auch diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke. Im letzten Fall werden diätetische Lebensmittel auch für kranke Personen oder Menschen mit einer Störung oder Beschwerden eingesetzt. Dazu zählen auch Unverträglichkeiten und Allergien gegenüber Lebensmitteln. So sind Menschen, die das Kleber-Eiweiß der Getreidesorten Weizen, Dinkel, Grünkern, Roggen, Gerste und Hafer nicht vertragen, auf „glutenfreie“ Lebensmittel angewiesen.

Menschen mit erhöhten Blutfettwerten profitieren oftmals von einer fettarmen und fettmodifizierten Ernährung. Für sie sind unter anderem Diätmargarinen geeignet, die cholesterinfrei und reich an mehrfach ungesättigten Fettsäuren sind. Diätmargarine enthält eine andere Fettzusammensetzung als die herkömmliche Margarine, unterscheidet sich aber nicht zwangsläufig im Gesamtfettgehalt und auch nicht im Kaloriengehalt. Diätprodukte sind somit nicht automatisch energiereduziert und vordergründig zum Abnehmen geeignet.

Packungsaussagen – was steckt drin?

Was und wie viele Inhaltsstoffe in einem Lebensmittel enthalten sind, weisen Zutatenliste und Nährwertangaben aus. Die Zutatenliste auf der Rückseite des Produkts führt alle Zutaten nacheinander in abnehmender Menge auf. Steht Zucker, wie beispielsweise auf einer Tafel Milchschokolade oder weißer Schokolade, an erster Stelle, ist dieser der Hauptinhaltsstoff. Je weiter hinten eine Zutat aufgeführt ist, umso weniger ist davon enthalten. Für die Angabe der Nährwerte, die in der Regel pro 100 g oder 100 ml sowie auch pro Portion berechnet sind, hat der Hersteller zwei Formate zur Auswahl. Bei den so genannten „Big 4“ beschränkt er sich auf die Angabe des Brennwertes und der Gehalte an Eiweiß, Kohlenhydraten und Fett. Das Format „Big 8“ informiert über die Energie, Eiweiß, Kohlenhydrate, davon Zucker, Fett, davon auch über die Anteile an gesättigtem Fett, Ballaststoffen und Natrium.

Auch Leichtigkeit hat feste Regeln

Fettarme feste Lebensmittel dürfen maximal 3 g Fett auf 100 g Gesamtgewicht aufweisen. Bei flüssigen Lebensmitteln sind es 1,5 g Fett auf 100 ml. Für den Begriff „fettfrei“ gilt die Obergrenze von 0,5 g Fett (auf 100 g/ml). Als „zuckerarm“ wird ein Lebensmittel bezeichnet, wenn es nicht mehr als 5 g Zucker pro 100 g Gesamtgewicht enthält. In zuckerarmen Getränken sind 2,5 g Zucker /100 ml erlaubt. Heißt ein Produkt „zuckerfrei“, darf es trotzdem bis zu 0,5 g Zucker auf 100 g/100 ml Gesamtgewicht enthalten. Der Energiegehalt eines kalorienreduzierten Produkts muss mindestens um 30 % verringert sein.

„Light einkaufen“ ist trotz aller festen Regeln nicht unbedingt eine leichte Sache. Mit einem bewussten Blick auf die Verpackungsaussagen und einem Vergleich der Nährwerte pro 100g Lebensmittel lässt sich auch die Sortimentsvielfalt im Supermarkt gut überblicken.

Katrin Stücher
Autor:in
Dr. Katrin Stücher
Ernährungs- und Sportwissenschaftlerin

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